Menschenrechte

Noch immer werden weltweit vielen Millionen Menschen elementare Grundrechte vorenthalten – vor allem in der Lieferkette global arbeitender Unternehmen. Fairtrade zeigt, wie Alternativen aussehen.

Wenn ausländische Zulieferer grundlegende Menschenrechte verletzen, haften Unternehmen aus dem Norden nicht – sie profitieren. Und viele Länder können oder wollen das Thema nicht angehen. Menschenrechte in der Lieferkette sind der blinde Fleck des Konsums.

Dabei deklarierten die Vereinten Nationen (UN) bereits 1948 die allgemeinen Menschenrechte und dass Staaten verpflichtet sind, diese zu schützen. Aber erst 63 Jahre später – im Jahr 2011 – erweiterte die UN mit ihren Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte die Verantwortung auf Unternehmen. Diese neuen internationalen Empfehlungen werden in immer mehr Rechtsprechungen obligatorisch. Die EU-Kommission hat beispielsweise ihre Mitgliedsstaaten aufgefordert, diese Prinzipien auf nationaler Ebene anzuwenden.

Was schreiben die Fairtrade-Standards vor?

Die Menschenrechte stehen im Mittelpunkt der Fairtrade-Bewegung und ihrer Standards. Beispiele für konkrete menschenrechtliche Vorgaben von Fairtrade sind:

  • Ausbeuterische Kinderarbeit
  • Diskriminierung
  • Einsatz hochgefährlicher Stoffe

All diese Punkte sind durch die Standards verboten. Zudem umfassen die Standards Anforderungen an:

  • Löhne
  • Arbeits-/Gesundheitsschutz  
  • Vereinigungsfreiheit

Fairtrade bietet spezifische Projekte, Programme, Trainings und Weiterbildung an.

Dass die Richtlinien eingehalten werden, überprüft die Zertifizierungsstelle FLOCERT. Sie führt ihre unabhängigen Kontrollen regelmässig durch, aber auch unangemeldet, je nach Beurteilung des Risikos oder wenn Hinweise eingehen.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

2011 haben die Vereinten Nationen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Seitdem gelten sie als eines der wichtigsten internationalen Regelwerke. Sie be­ruhen auf den drei Prinzipien: Schutz, Achtung und Abhilfe.

  • Schutz: Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, Menschen durch angemessene Politik, Regulierung und Rechtsprechung vor Ver­stössen der Menschenrechte zu schützen.
  • Achtung: Unternehmen haben die Verantwortung, Menschen­rechte zu achten. Sie sollen eine Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) vorsehen, um mögliche negative menschenrechtliche Auswirkun­gen ihrer Geschäftstätigkeit zu beenden sowie sich um Wieder­gutmachung bemühen.
  • Abhilfe: Als Teil ihrer Schutzverpflichtung müssen Staaten den von Menschenrechtsverstössen betroffenen Personen Zugang zu gerichtlichen und aussergerichtlichen Mitteln verschaffen, damit Menschenrechtsverstösse, die von Unternehmen begangen wurden, untersucht, geahndet und wiedergutgemacht werden.

Was Fairtrade leistet

Fairtrade zeigt den Bauern und Arbeiterinnen ihre Rechte auf und befähigt sie, diese einzufordern. Die 200.000 Menschen auf Fairtrade-zertifizierten Farmen profitieren in zweifacher Weise davon, dass ihr Betrieb Fairtrade-zertifiziert ist: Durch die Einhaltung der Fairtrade-Kriterien zu Arbeitssicherheit, Gesundheit, Arbeitsverträgen und Versammlungsfreiheit, und durch den Erhalt und die selbstbestimmte Verwendung der Fairtrade-Prämie. In jedem Fairtrade-zertifizierten Betrieb wählen die Arbeiterinnen und Arbeiter aus ihrer Mitte das sogenannte Prämienkomitee, das über die Verwendung der Prämiengelder entscheidet.

Um ihre Lieferketten verantwortungsvoller zu gestalten, suchen sich Unternehmen vermehrt Fairtrade Max Havelaar als Partner. Die Organisation mit ihrem weltweiten Netzwerk, den Standards, Mindestpreisen und Prämien sowie ihrem Know­how kann für Unternehmen ein wertvoller Partner bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sein. Zudem kann Fairtrade Max Havelaar Unternehmen bei einigen der Prozessschritte zur Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten begleiten oder in deren Auftrag tätig werden. Dafür bietet Fairtrade Max Havelaar folgende Dienstleistungen:

  • Sourcing: Die Fairtrade-Zertifizierung ist ein effizientes Instrument für gewisse Menschenrechtsrisiken in Ihrer Lieferkette.
  • Programme: Wenn Sie bereit sind, weiter als die Standards zu gehen, unterstützen wir Sie gerne, spezifische Menschenrechtsrisiken anzugehen.
  • Expertise: Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen Supply Chain Mappings, Human Rights Impact Assessments, die Stärkung von unternehmenseigenen Programmen und Vorgaben – oder Seminare, Trainings, interne Sensibilisierung und weitere Dienstleistungen.

Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bleibt aber selbstverständlich weiterhin in der Hauptverantwortung der Unternehmen. Eine menschengerechte Lieferkette ist möglich, Unternehmen müssen Chancen lediglich nutzen!

Das Human Rights Commitment von Fairtrade


Am 14. September 2020 hat Fairtrade International sein «Human Rights Commitment» veröffentlicht. Diese Selbstverpflichtung verdeutlicht unser Verständnis der menschenrechtlichen Verantwortung von Fairtrade. Gleichzeitigt ermutigt es Unternehmen ihre Arbeit zur Sorgfaltspflicht (Human Rights and Environmental Due Diligence, kurz HREDD) zu verstärken. Die Selbstverpflichtung ist das Ergebnis eines dreijährigen Dialogs zwischen Fairtrade-Akteuren in Afrika, Asien-Pazifik, Amerika und Europa.   

«Unsere gesamte Arbeit zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen einzudämmen, ihnen vorzubeugen und ihre Behebung voranzutreiben», sagt Tytti Nahi, Verantwortliche für «Business and Human Rights» am HRDD-Exzellenzzentrum von Fairtrade International. «Wir verpflichten uns, unsere Standards und unsere Prozesse mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte abzustimmen.»