Zusammengesetzte Produkte

Fairtrade-Standards bei zusammengesetzten Produkten

Von Schoggi bis Glacé, von Joghurt bis Eistee, die Liste an Fairtrade-Produkten ist umfassend. Lebensmittel, die mehrere Inhaltsstoffe enthalten, werden „zusammengesetzte Produkte“ genannt.  

In allen Produkten mit dem Fairtrade Produkt-Label müssen alle Rohstoffe aus dem fairen Handel stammen. Davon ausgenommen sind Zutaten, die nicht aus fairem Handel verfügbar sind, beispielsweise Wasser, Eier, Milch, Mehl oder Salz. Es gilt die Regel „All that can be Fairtrade, must be Fairtrade“. Bei Monoprodukten, d.h. Produkten, die nur aus einer Zutat bestehen (z.B. Kaffee, Reis, Bananen, Zucker), gilt: Das ganze Produkt ist immer zu 100% Fairtrade.

Damit ein zusammengesetztes Produkt das Fairtrade-Label tragen darf, müssen also alle Zutaten, die als Fairtrade-Rohstoffe verfügbar sind, aus Fairtrade-Quellen bezogen werden. Gleichzeitig müssen alle Fairtrade-Zutaten gemessen am Normalgewicht/-volumen aller Ausgangsinhaltsstoffe vor der Verarbeitung mindestens 20% ausmachen. Hinzugefügtes Wasser und/oder Milchprodukte bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, wenn ihr Anteil mehr als 50% des Endproduktes beträgt.

Eine genaue Auskunft über den Fairtrade-Anteil im Endprodukt gibt der Verpackungstext.

Zusammengesetzte Produkte – essenziell für die Fairtrade-Bauern

Für die Kleinbauern in den Entwicklungs- und Schwellenländern ist es entscheidend, dass sie einen möglichst grossen Anteil ihrer Ernte zu Fairtrade-Bedingungen verkaufen können. Für sie spielt es keine Rolle, ob ihre Rohstoffe letztlich in einer Tafel Schokolade, einem Joghurt oder als Schoggipulver auf einem Cappuccino verwendet werden.

Für die Kleinbauern ist es jedoch wichtig, dass ihre Rohstoffe bereits ab 20% Anteil in zusammengesetzte Produkte einfliessen können, denn dadurch können ihre Rohstoffe in viel mehr Produkten eingesetzt werden. Heute fliessen rund 900 Tonnen, d.h. rund 2/3 des importierten Fairtrade-Zuckers, in zusammengesetzte Produkte, davon etwas mehr als 10% in Schokolade und rund 56% in Guetzli, Glacés und Süssgetränke wie z.B. Eistee oder Schokodrinks. Würde man den Mindestanteil auf 50% erhöhen, würden diese Umsätze gerade bei Glacés und Guetzli deutlich sinken, da bei Guetzli und Glace aufgrund der Rezepturen der effektiv mögliche Fairtrade-Anteil oft unter 50% liegt.