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Fairtrade veröffentlicht erstmals Bericht über Massnahmen zu Menschenrechten und ökologischer Nachhaltigkeit

Der heute publizierte Bericht von Fairtrade International zur Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt (HREDD) enthält aggregierte Audit-Ergebnisse zu Themen wie Arbeitsrechte, Kinderschutz und Biodiversität.

Der Bericht, der mit dem Tag der Menschenrechte am 10. Dezember und dem 75. Jahrestag der Internationalen Erklärung der Menschenrechte zusammenfällt, erscheint vor dem Hintergrund zunehmenden Regulierungen von Menschenrechten und  Nachhaltigkeitsthemen, von Greenwashing über Entwaldung bis hin zu unternehmerischer Sorgfaltspflicht.

«Nach jahrzehntelangen freiwilligen oder symbolischen Bemühungen sind Unternehmen heute zunehmend verpflichtet, eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, d.h. Menschenrechtsverletzungen und Umweltprobleme in ihren eigenen Lieferketten zu untersuchen und Massnahmen zu ergreifen», sagte Dr. Tytti Nahi, Direktorin des HREDD-Kompetenzzentrums von Fairtrade. «Obwohl Zertifizierungen nicht verpflichtet sind, Sorgfaltsprüfungsberichte zu veröffentlichen, tun wir dies als Beitrag zu mehr Transparenz und weiteren Massnahmen. Damit die Sorgfaltspflicht wirksam ist, muss sie fair sein: Sie muss auf einem Dialog zwischen Unternehmen und den betroffenen Menschen, einerfairen Kostenteilung und der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen in der gesamten Lieferkette sowie Regierungen und der Zivilgesellschaft basieren


Informationen über Fairtrade-Lieferketten und eigene Betriebe

Der Bericht enthält detaillierte Informationen darüber, wie Fairtrade seine Sorgfaltspflicht erfüllt, einschliesslich der Identifizierung, Behandlung, Behebung und Nachverfolgung von Menschenrechts- und Umweltrisiken und -problemen in Fairtrade-zertifizierten Lieferketten und in den eigenen Betrieben.
Die Audit-Ergebnisse von mehr als 1’500 Produzentenorganisationen (also Bauernkooperativen und Plantagen) ergaben, dass sie die Fairtrade-Standards in acht der neun untersuchten HREDD-Bereiche, darunter menschenwürdige Existenzgrundlagen, Arbeitsrechte, Kinderrechte, Nichtdiskriminierung und Umwelt, in 90 bis 98 Prozent der Fälle einhalten oder übertreffen.

Der Bericht befasst sich auch mit den Audit-Ergebnissen von mehr als 1’800 Fairtrade-zertifizierten Händlern, Verarbeitern, Herstellern und Marken. In dieser Gruppe war die Einhaltung der Standards in den Bereichen menschenwürdige Lebensbedingungen und Qualitätsansprüche am höchsten, während sie in den Bereichen faire Verträge, Zahlungspläne und sinnvolle Einbindung von Interessengruppen, wie z. B. eine klare Kommunikation mit den Produzentenorganisationen / Lieferantenorganisationen über künftige Beschaffungspläne, am niedrigsten war.
 

Audits kein Ersatz für HREDD

Zertifizierten Unternehmen wird in der Regel Zeit eingeräumt, um etwaige Verstösse zu korrigieren, wobei der Schwerpunkt auf Entwicklung und Verbesserung liegt. Der Bericht geht daher auch auf die ergriffenen Abhilfemassnahmen näher ein.

Wie der Bericht jedoch feststellt, sind Audits kein Ersatz für HREDD, und Zertifizierungen können ein Unternehmen nicht von seiner Verantwortung für die Umsetzung der Sorgfaltspflicht entbinden.

«Wir schätzen Audits als einen Massstab dafür, wie gut die Rechte eingehalten werden, aber sie sind nicht perfekt, und wir wissen auch, dass sie nur selten die Ursachen von Problemen aufdecken», so Dr. Nahi. «Es gibt noch viel zu tun, und wir hoffen, dass unsere Erkenntnisse in diesem Bericht zu Diskussionen über die Rolle von Multi-Stakeholder-Initiativen bei der Sorgfaltsprüfung und zu echten Verbesserungen für Landwirte und Arbeitnehmer beitragen.»

«Letztendlich wird die HREDD scheitern, wenn sie dazu führt, dass Unternehmen gefährdete Beschaffungspartner, die in Hochrisikoregionen tätig sind, im Stich lassen, insbesondere wenn diese Partner diese Risiken aktiv angehen», fuhr sie fort. «Menschenrechtsverletzungen und die Ausbeutung der Umwelt haben ihre Wurzeln in einem fehlenden existenzsichernden Einkommen und der Ausgrenzung der am stärksten betroffenen Menschen, daher muss die Sorgfaltspflicht der Unternehmen dort ansetzen.»