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EU-Lieferkettengesetz: Auf die Umsetzung kommt es an

Nach der politischen Einigung von EU-Kommission, -Parlament und -Rat über die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD) kommt es nun auf die Art der Umsetzung an.

Das EU-Lieferkettengesetz soll Menschenrechtsverstösse entlang der Lieferkette verhindern. / Foto: Fairtrade / CLAC

Die politische Einigung über das EU-Lieferkettengesetz ist gelungen - aus Sicht von Fairtrade ein Meilenstein, obwohl es in einigen Feldern noch Fragezeichen gibt.

So lässt die Einigung einen grossen Teil des Finanzsektors aus, gilt nur für grosse Unternehmen und beinhaltet zwar eine zivilrechtliche Haftung, erlaubt aber nicht, die Beweislast umzukehren, was den Opfern von Menschenrechtsverstössen entlang der Lieferkette den Zugang zum Recht erschwert.

Dennoch: «Wenn sie in der richtigen Weise umgesetzt wird hat diese Richtlinie trotzt einer Mängel das Potenzial, ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness in globalen Lieferketten zu sein», sagt May Hylander, Policy and Project Officer im Fair Trade Advocacy Office.

Auch Unternehmen aus der Schweiz sind von diesem Entscheid direkt betroffen, sofern diese in der EU einen Jahresumsatz von mindestens 300 Millionen Euro erzielen.

Alle Akteur:innen einbinden

Nun fordert Fairtrade eine holistische Umsetzung. «Damit die Richtlinie optimal umgesetzt werden kann, sind flankierende Massnahmen unerlässlich», sagt Meri Hyrske-Fischer, Menschenrechtsexpertin bei Fairtrade International. «Alle Akteur:innen müssen über ausreichende Informationen verfügen, die Rechteinhaber:innen müssen in die Lage versetzt werden, diese Informationen zu nutzen, um gegen unternehmerisches Fehlverhalten vorzugehen, und Zulieferer in den Partnerländern müssen bei der Umsetzung der notwendigen Veränderungen unterstützt werden.»

Die vorläufige Einigung wird nun auf technischer Ebene fertiggestellt, bevor sie vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet wird. Danach muss sie in nationales Recht umgesetzt werden.