Registrierungsbedingungen

Gastronomie-Partner

Als Gastronomiebetriebe gelten Unternehmen, welche dem Endverbraucher Speisen und Getränke zum direkten Genuss an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen anbieten. Als  Gastronomiepartner gelten Gastronomiebetriebe, welche sich bei der Max Havelaar-Stiftung (Schweiz) (nachfolgend „MHCH“) registriert haben, um den Verkauf von Max Havelaar (nachfolgend „MH“)-zertifizierten Produkten und Komponenten unter Verwendung der Max Havelaar-Lizenzmarke bewerben zu können. Als MH-zertifizierte Produkte gelten Fertigprodukte, die mit der MH-Lizenzmarke ausgezeichnet sind. Als MH-zertifizierte Komponenten werden MH-zertifizierte Halbfertig- und/oder Fertigprodukte bezeichnet, die als Bestandteil in einer Getränke- oder Speisezubereitung von Gastronomiebetrieben verwendet werden (Getränkevariation, Rezepturbestandteil, Menübestandteil, etc.).

Die Gastronomiebetriebe beabsichtigen, Fairtrade-zertifizierte Produkte in ihr Angebot aufzunehmen, und erhalten durch die Registrierung als Gastronomiepartner das Recht, als Partner der Max Havelaar-Stiftung (Schweiz) aufzutreten und die angebotenen Fairtrade-zertifizierten Produkte unter Verwendung der Lizenzmarke "Fairtrade Max Havelaar" gemäss den nachfolgenden Bestimmungenzu bewerben.

  1. Verkauf von Fairtrade-zertifizierten Produkten bzw. Komponenten: Der Gastronomiepartner, welcher als Partner von Fairtrade Max Havelaar auftritt und mit dem Fairtrade-Label wirbt, verpflichtet sich, mindestens ein Fairtrade-zertifiziertes Produkt bzw. eine Komponente gemäss dem in der Registrierung angegebenen Sortiment in seinem Standardangebot zu führen.
  2. Bezugsbedingungen für Fairtrade-zertifizierte Produkte: Der Gastronomiepartner verpflichtet sich, die Fairtrade-zertifizierten Produkte und Komponenten vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen ausschliesslich bei einem von Faitrade Max Havelaar autorisierten Handelspartner/Lizenzpartner zu beziehen und kann dies durch Vorlegen der Handelsdokumente belegen. Die jeweils aktuellen Bezugsquellen für die Fairtrade-zertifizierten Produkte und Komponenten sind der Website www.fairtrademaxhavelaar.ch zu entnehmen. Die Fairtrade Max Havelaar verpflichtet sich, die Bezugsquellenlisten vierteljährlich anzupassen, Bezugsquellen zu streichen oder neu aufzunehmen. Im Falle der Streichung einer Bezugsquelle darf der Gastronomiepartner von dieser Bezugsquelle keine Fairtrade-zertifizierten Produkte und Komponenten mehr beziehen.
  3. Verwendung und Verarbeitung von Fairtrade-zertifizierten Produkten: Der Gastronomiepartner stellt mittels physischer und/oder zeitlicher Separierung Fairtrade-zertifizierter Produkte und Komponenten von nicht Fairtrade-zertifizierten Qualitäten, klarer Kennzeichnung, insbesondere bei Wareneingang, Lagerung, Mise-en-place, sowie entsprechender Schulung des Personals sicher, dass nur Fairtrade-zertifizierte Produkte bzw. Komponenten als solche im Verkauf ausgelobt werden.
  4. Kennzeichnung der Fairtrade-zertifizierten Produkte und Komponenten: Der Gastronomiepartner verpflichtet sich, die Fairtrade-zertifizierten Produkte bzw. Komponenten gemäss den Richtlinien für Gastronomiepartner aus dem Fairtrade Max Havelaar-Corporate Design zu kennzeichnen.
  5. Werbung und Kommunikation: Der Gastronomiepartner verpflichtet sich, in seiner Werbung und Kommunikation hinsichtlich Fairtrade-zertifizierter Produktedie Richtlinien für Gastronomiepartner aus dem Fairtrade Max Havelaar-Corporate Design zu befolgen.
  6. Dokumentation: Der Gastronomiepartner verpflichtet sich, die Handelsdokumente, welche den Einkauf von Fairtrade-zertifizierten Produkten und Komponenten belegen, während einem Jahr aufzubewahren, so dass unter Berücksichtigung der bei einer Kontrolle gültigen Speise-, Getränke- bzw. Spezialkarten und -angebote eine Verfügbarkeitsprüfung durchgeführt werden kann.

Die MHCH bzw. deren beauftragte Kontrollstelle ist berechtigt, im gesamten Gastronomiebetrieb sowie der administrativen Verwaltung, ohne Voranmeldung, während den normalen Geschäftszeiten, Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Registrierungsbedingungen durchzuführen. Dafür werden die MH-zertifizierten Produkte und Komponenten bzw.die daraus zubereiteten Speisen und Getränke inklusive deren Kennzeichnung und Bewerbung geprüft. Die regulären Kontrollen durch MHCH bzw. deren beauftragte Kontrollstelle erfolgen ohne Gebühr. Ausserordentlicher Kontrollaufwand für Nachkontrollen kann nach Aufwand belastet werden.

Die Registrierung erfolgt kostenlos. Die Einführung einer Registrierungsgebühr zur Deckung der Administrations- resp. Kontrollkosten bleibt nach Vorankündigung, im Rahmen einer Neu- bzw. Wiederregistrierung vorbehalten.

Die mittels Registrierung eingegangene Gastropartnerschaft dauert ab Unterzeichnung ein Jahr. Nach Ablauf der Jahresfristhat der Gastronomiepartner die Möglichkeit, seine Registrierung zu erneuern.

Die Gastropartnerschaft kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Beide Partner sind zudem berechtigt, die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn die andere Partei wichtige Bestimmungen dieser Registrierungsbestimmungen verletzt und die gerügte Verletzung nicht innert 30 Tagen seit Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mahnung behebt.

  1. Erlöschen des Nutzungsrechts: Der Gastronomiepartner verpflichtet sich, ab Datum der Beendigung der Gastropartnerschaft gemäss Ziffer 7 jeden Gebrauch der Lizenzmarke, täuschend ähnlicher Marken sowie des Namens MAX HAVELAAR im Zusammenhang mit ihren Produkten zu unterlassen.
  2. Bereits bestellte MH-zertifizierte Produkteund Komponenten: Unter Vorbehalt einer ausserordentlichen Kündigung hat der Gastronomiepartner nach Beendigung der Gastropartnerschaft das Recht, bereits bestellte MH-zertifizierteProdukte und Komponenten drei Monate über die Beendigung der Gastropartnerschaft hinaus weiterhin unter der Verwendung der Lizenzmarke zu verkaufen.

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Zusammenhang mit dieser Partnerschaft Kenntnis erhalten haben oder erhalten werden, vertraulich zu behandeln und diesbezüglich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Die Parteien vereinbaren, dass bei Streitigkeiten im Zusammenhangmit dieser Registrierung vor Anrufung eines Richters eine gütliche Einigung angestrebt wird. Sollte sich nach Auffassung einer Partei eine gerichtliche Beurteilungdennoch nicht vermeiden lassen, ist Gerichtsstand Basel-Stadt. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
  2. Inkrafttreten: Mit der gültigen Registrierung als Max Havelaar-Gastronomiepartner treten sowohl vorliegende Registrierungsbestimmungen wie auch die entsprechenden „Richtlinien für Gastronomiebetriebe“ in Kraft.

Gastronomen-Registrierung und -Login

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