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Fairtrade zur Verschiebung der Entwaldungsverordnung EUDR: keine Verwässerung, mehr Unterstützung
Fairtrade begrüsste zunächst, dass mit der EUDR ein wichtiger Bestandteil des europäischen Green Deals rechtzeitig umgesetzt würde. Allerdings erkannten wir auch die kritischen Herausforderungen und Marktzugangsrisiken, mit denen Kleinbauernorganisationen konfrontiert sind, um die Frist bis zum 31. Dezember 2024 einzuhalten.
Was nun keinesfalls passieren darf, ist eine Verwässerung des EUDR. Fairtrade glaubt an die Ziele der Verordnung, die Entwaldung zu bekämpfen, indem Produkte, die mit Abholzung in Verbindung stehen, auf dem EU-Markt verboten werden. Deshalb wird Fairtrade weiterhin die Kapazitäten innerhalb des Systems aufbauen, um Fairtrade-zertifizierte Kooperativen und bäuerliche Betriebe in die Lage zu versetzen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.
Enge Zusammenarbeit mit jenen, die Regularien umsetzen müssen
Fairtrade fordert die Europäische Kommission, die Mitgliedsstaaten und den Unternehmenssektor nun auf, eng mit den Produzent*innen zusammenzuarbeiten, um relevante Erkenntnisse und Informationen zu gewinnen und die Kleinbauern und ihre Organisationen umfassend zu unterstützen. Die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften dürfen nicht auf jene am Anfang der Lieferkette abgewälzt werden.
Darüber hinaus fordert Fairtrade die Europäische Union (EU) auf, Bäuerinnen und Bauern kontinuierlich einzubeziehen und zu konsultieren, damit sie nicht aufgrund mangelnder Ressourcen vom EU-Markt ausgeschlossen werden.
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