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Jetzt Petition für mehr Konzernverantwortung unterzeichnen

Fairtrade Max Havelaar unterstützt die Petition zahlreicher Schweizer NGOs, welche ein wirksames Schweizer Gesetz für mehr Konzernverantwortung fordern.

Die Petition, die bereits über 65'000 Personen unterzeichnet haben, deckt sich mit der Stellungnahme von Fairtrade Max Havelaar im Rahmen der Vernehmlassung zur Verordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Damals hatten wir auf die grossen Lücken des Schweizer Verordnungsentwurfes aufmerksam gemacht und betont, dass die vorgeschlagene Regelung nur ungenügend vor Kinderarbeit schütze und bereits international überholt sei. Wir hatten u.a. gefordert, dass sich der Bundesrat bei der Ausgestaltung der Vorschriften an international anerkannten Regelwerken, wie insbesondere den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011) und dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (2018) orientieren soll, wie dies auch von unseren Nachbarländern und der EU gemacht wird (siehe dazu Hintergrund unten).

Zudem hatten wir betont, dass es wenig bewirkt, wenn Kinderarbeit isoliert bekämpft wird. Vielmehr muss die komplexe Dynamik berücksichtigt werden, die zu Kinderarbeit führt. Armut ist eine der Hauptursachen für Kinderarbeit. Die Erfahrungen des fairen Handels zeigen, dass Massnahmen zur Stärkung von Produzentenfamilien durch gerechtere Entlohnung und eine schulische Ausbildung für die Kinder dazu beitragen können, Kinderarbeit verzichtbar zu machen und die Lebensverhältnisse gesamter Familien langfristig zu verbessern. (Ausbeuterische) Kinderarbeit ist ein sehr vielschichtiges Menschenrechtsrisiko, welches sehr stark mit der Erfüllung anderer Menschenrechte in Zusammenhang steht. Wir begrüssen deshalb die Forderungen nach einem griffigen Gesetz, welche eine Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen im Bereich(aller) Menschenrechte und Umweltstandards vorschreibt. Und möchten auch nochmals betonen, dass auch die ausdrückliche Verpflichtung zur Wiedergutmachung unerlässlich ist: In den internationalen Standards besteht Einigkeit darüber, dass in Fällen, in welchen ein Unternehmen nachteilige Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen hat, es durch rechtmässige Verfahren für Wiedergutmachung sorgen oder dabei kooperieren soll (siehe z.B. UNO-Leitprinzip 22).

Zum Hintergrund:

Ende 2020 sprach sich das Schweizer Stimmvolk mehrheitlich für die «Konzernverantwortungsinitiative» (KVI) aus, die Initiative scheiterte dann aber knapp am Ständemehr. Während des Abstimmungskampfes versicherte der Bundesrat stets, die Schweiz werde sich an der EU orientieren und entsprechend handeln. Der Bundesrat begründete seine Position gegen die KVI, dass er keinen gefährlichen Alleingang wolle, der die Schweiz unnötig exponiere und dem Wirtschaftsstandort schade. Stattdessen brauche es ein «international abgestimmtes Vorgehen», das «sich an den Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten der EU orientiert» (siehe NZZ-Interview der Justizministerin Karin Keller-Sutter, kurz vor der Abstimmung). Sie versprach, dass der Bundesrat die Entwicklungen im Ausland beobachten werde und betonte, wie wichtig die Abstimmung mit den Nachbarländern sei.

Die EU-Kommission hat nun im Februar 2022 einen Entwurf für verbindlicheUnternehmensregeln zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten publiziert. Konkret enthält dieser Entwurf:

  • Eine Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen im Bereich Menschenrechte und Umweltstandards.
  • Eine Haftungsklausel auch für Tochterfirmen im Ausland sowie für Zulieferer.
  • Eine staatliche Aufsichtsbehörde mit der Kompetenz, Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen zu erlassen.

Auch das deutsche Lieferkettengesetz, das französische Loi de Vigilance sowie das norwegische Gesetz sehen umfassende Sorgfaltspflichten mit behördlicher Kontrolle, Haftung oder sogar strafrechtlichen Sanktionen vor. Die geltenden Schweizer Vorschriften schreiben lediglich eine Sorgfaltsprüfungspflicht im Bereich von Kinderarbeit und Konfliktmineralien vor und hinken im internationalen Vergleich hinter.

Deshalb unterstützt Fairtrade Max Havelaar die Petition und fordert, dass die Schweiz ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz erarbeitet.

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