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Abstimmung im Europäischen Parlament: EUDR wird verschoben

Das Europäische Parlament hat heute einer Verschiebung der EUDR um ein Jahr zugestimmt. Ausserdem wurde beschlossen, die Verordnung für weitere Diskussionen und Änderungen zu öffnen. Fairtrade kritisiert und bedauert diesen Schritt und befürchtet, dass mit der neu vorgeschlagenen «No Risk»-Kategorie ein neokolonialistischer Nachhaltigkeitsansatz gestärkt werden würde.

Fairtrade hatte gehofft, dass das Parlament die im Jahr 2023 eingegangenen Verpflichtungen einhalten würde, doch stattdessen sehen wir nun einen Rückschritt im Kampf gegen Entwaldung und Klimawandel. Die Unsicherheit, die durch die erneute Öffnung des Gesetzes entsteht, könnte sowohl Bäuer:innen als auch verantwortungsvolle Unternehmen treffen und dazu führen, dass die EU an Momentum und ihre Vorrteierrolle in dieser wichtigen Angelegenheit verliert.

Neue «No Risk»-Kategorie könnte Neokolonialismus verstärken

Um die Situation zu verbessern, fordert Fairtrade eine schnelle Einigung auf einen soliden Kompromiss, der dem ursprünglichen Entwurf der EUDR möglichst nahekommt. Die Organisation warnt davor, dass der neue Vorschlag zur «No-Risk»-Kategorie den bereits von unseren Partnerländern kritisierten neokolonialistischen Ansatz in der Nachhaltigkeit verstärken könnte. Daher setzt sich Fairtrade für einen Global Green Deal ein.

Trotz dieser Rückschläge bleibt Fairtrade entschlossen, die Bekämpfung der Entwaldung und die Einhaltung der EUDR als zentrale Prioritäten zu verfolgen. Die Organisation arbeitet weiterhin mit vollem Einsatz daran, ihre Ziele zu erreichen und unterstützt Kaffee-, Kakao- und Sojabäuer:innen dabei, bis Ende 2024 bereit für die EUDR-Verordnung zu sein.

Um die Produzenten bei der Vorbereitung zu unterstützen, arbeitet Fairtrade mit dem Technologieunternehmen Satelligence zusammen. Sie unterstützen die Sammlung von Geolokalisierungsdaten und Erstellung Due-Diligence-Erklärungen, die mit Geschäftspartner:innen geteilt werden können.

Die Anforderungen des Fairtrade-Standards in Bezug auf Entwaldung bleiben unverändert. Das bedeutet, dass Produzentenorganisationen weiterhin Geolokalisierungsdaten an Fairtrade International übermitteln müssen, gemäss den festgelegten Verfahren und Zeitplänen.